Das
Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist die Stimme der
Bürger in Europa. Gemeinsam mit dem Ministerrat stimmt das Parlament über die
europäische Gesetzgebung ab, und kontrolliert die Institutionen der EU und ihre Arbeit.
Die wichtigsten Kompetenzen des Europäischen Parlaments auf einen
Blick:
Gesetzgebungsrecht: Gemeinsam mit dem Ministerrat stimmt das
Parlament über die von der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Gesetzesvorschläge
ab. Je nach Politikbereich kann das Parlament ein Gesetz ablehnen, ändern, oder kann eine
Stellungnahme abgeben . Das Parlament kann die Kommission auffordern, Vorschläge für
Gesetze zu erarbeiten.
Haushaltsrecht: Das Budgetrecht gehört zu den wichtigsten
Aufgaben eines Parlaments. Innerhalb der EU bewilligen Ministerrat und Europäisches
Parlament gemeinsam den von der Kommission ausgearbeiteten Haushaltsentwurf. Insbesondere
in Fragen der weiteren Entwicklung der Gemeinschaft, zum Beispiel in der Regional-,
Verkehrs-, Umwelt-, Forschungs- und Sozialpolitik hat das Parlament weitreichende
Mitbestimmungsrechte, und kann den Haushaltsentwurf in bestimmtem Umfang ändern. Der
Haushalt der EU tritt nur nach Zustimmung des Präsidenten des Parlaments in Kraft. Der
Haushaltskontrollausschuss prüft die Ausführung des Haushaltsplanes.
Kontrollrecht: Das Europäische Parlament kontrolliert die
Europäische Kommission und den Ministerrat. Eine neue Kommission muß vor ihrem
Amtsantritt die Zustimmung des Parlament erlangen. Mit einem Misstrauensvotum kann das
Parlament die Kommission zum Rücktritt zwingen. Der Europäische Rat der Staats- und
Regierungschefs muß dem Parlament nach jedem Gipfeltreffen einen Bericht vorlegen.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden seit 1979 direkt
gewählt. In der Wahlperiode bis 2009 verfügt das Europäische Parlament über 785
Mitglieder. Die Abgeordneten sind in europaweite Fraktionen organisiert. Die größte
Fraktion ist die der Europäischen Volkspartei und europäischen Demokraten (EVP-ED), der
aus Deutschland CSU und CDU angehören.
Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt. Stimmberechtigt sind
alle in ihrem Heimatland als Wähler registrierten EU-Bürger. Die Sitzverteilung im
Europäischen Parlament nach Land ist:
| Belgien |
24 |
Luxemburg |
6 |
| Bulgarien |
18 |
Malta |
5 |
| Dänemark |
14 |
Niederlande |
27 |
| Deutschland |
99 |
Österreich |
18 |
| Estland |
6 |
Polen |
54 |
| Finnland |
14 |
Portugal |
24 |
| Frankreich |
78 |
Rumänien |
35 |
| Griechenland |
24 |
Schweden |
19 |
| Großbritannien |
78 |
Slowakei |
14 |
| Irland |
13 |
Slowenien |
7 |
| Italien |
78 |
Spanien |
54 |
| Lettland |
9 |
Tschechische Republik |
24 |
| Litauen |
13 |
Ungarn |
24 |
| |
|
Zypern |
6 |
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Insgesamt |
785 Sitze |
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist zuständig für die
Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen - zum Beispiel EU-Richtlinien - und überwacht deren
Durchführung. Somit ist sie Exekutive und europäische Verwaltung zugleich.
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften
("Ministerrat")
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften, oft auch
"Ministerrat" genannt, ist die Stimme der Regierungen der Mitgliedsstaaten der
EU. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Fachministern. So tagen im Rat für
Wirtschaft und Finanzen die Wirtschafts- und Finanzminister, im Rat für Umwelt die
Umweltminister. Zusammen mit dem Parlament stimmt der Ministerrat über die
Gesetzesvorschläge der Kommission ab.
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