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Monika Hohlmeier, Oberfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 127 - März 2022 Situation der ukrainischen FlüchtlingeDie Bilder aus der Ukraine von zerstörten Häusern, von verletzten und zutiefst verstörten Kindern, Frauen und Männern und von zahllosen wie hilflosen Flüchtlingen an den europäischen Außengrenzen zur Ukraine lassen niemanden kalt. Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine stellt nicht nur einen eklatanten Bruch des Völkerrechts dar, er ist auch ein direkter Angriff auf unser Verständnis von Frieden und Freiheit in Europa. Besonders die Brutalität und Grausamkeit, mit der Söldner aus Tschetschenien, Sondereinheiten Putins und Teile der russischen Armee gegen die ukrainische Zivilbevölkerung vorgehen, hat uns zutiefst verstört und einen riesigen Migrationsstrom in die benachbarten EU-Länder ausgelöst, den es in dieser Größenordnung seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Nach offiziellen Angaben der UN-Flüchtlingshilfsorganisation UNCHR sind bereits zwei Millionen Menschen in Länder der Europäischen Union geflohen. Jeden Tag kommen mehr als hunderttausend neue hinzu. Obwohl die meisten Menschen in den Nachbarländern der Ukraine, wie z.B. Polen und der Slowakei, aufgenommen worden sind, wurden nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 50.294 offiziell registrierte Kriegsflüchtlinge in Deutschland identifiziert, davon ungefähr 5.000 in Bayern - die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Derzeit gehen die Experten davon aus, dass wohl die Zahl der Ankommenden höher liegen wird als bei der Flüchtlingswelle 2015-2017 überschritten wird. Die EU hat mit voller Unterstützung der CSU Europagruppe nicht nur den Angriff Russlands aufs Stärkste verurteilt, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der fliehenden Bevölkerung ergriffen. Der wichtigste Beschluss, der in Rekordzeit gefunden wurde, ist die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zur Anwendung des vorübergehenden Schutzes für Menschen, die aus der Ukraine fliehen. Die Entscheidung zeigt, dass alle Mitgliedsstaaten und auch die Institutionen der EU ihrer Verantwortung in dieser brandgefährlichen Krisensituation bewusst sind und Millionen von Kriegsopfern Putins schnellstmöglich Schutz und gesicherten Aufenthaltsstatus bieten wollen. Der vorübergehende Schutz stellt im Europäischen Gesetzesrahmen keine Neuigkeit dar. Das Instrument wurde im Jahr 2001 durch die so genannte Massenzustrom-Richtlinie eingeführt. Jedoch wurde das Instrument bis jetzt noch nie von den Mitgliedsstaaten tatsächlich eingesetzt. Das oberste Ziel der Richtlinie ist es Menschen in Notsituationen unbürokratisch und schnell Schutz gewähren zu können. Der Mechanismus bietet Betroffenen sofortigen Schutz, ohne dass dabei sämtliche bürokratische Verfahren des Asylrechts eingehalten werden müssen. Dies führt zu einer merklichen Entlastung der Asylsysteme in den Mitgliedstaaten. Aufgrund des vorübergehenden Schutzes erhalten die Flüchtlinge mehrere Rechte. Darunter fällt im Fall der ukrainischen Kriegsflüchtlinge eine befristete Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Beim Fortbestehen von Gründen für den vorübergehenden Schutz kann sogar auf drei Jahre oder mehr verlängert werden. Außerdem wird den Betroffenen eine Arbeitserlaubnis und Zugang zum Wohnungsmarkt gewährt. Ebenfalls erhalten Schutzsuchende medizinische Versorgung und Minderjährige das Recht eine öffentliche Schule zu besuchen. Die durch den vorübergehenden Schutz gewährten Rechte erstrecken sich zunächst auf durch den Konflikt vertriebene ukrainische Staatsangehörige und Menschen, die in der Ukraine heimisch geworden sind sowie ihre Familienangehörigen. Auch nicht-ukrainischen Staatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und nicht in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, wird in der EU Schutz gewährt. Weitere Lockerungen erlauben es Grenzschutzbeamten aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Grenzkontrollen für bestimmte Personengruppen vorübergehend zu lockern. Außerdem ist es gestattet Grenzübertritten an temporären Grenzübergangsstellen außerhalb der offiziellen Grenzübergangsstellen durchzuführen. Ebenfalls wird geregelt, dass aus der Ukraine flüchtende Menschen persönliche Gegenstände zollfrei mitführen dürfen und diejenigen, die ihre Haustiere mitnehmen, diese problemlos durch die Grenzkontrolle bekommen. Diese Maßnahmen sind nur ein kleiner Beitrag, um den flüchtenden Menschen zu helfen. Sie sorgen aber vor allem dafür, dass wir Menschen, die der Krieg um ihre gesamte Existenz und Gesundheit bringt, Hilfe und Unterstützung der freien Welt und einer handlungsfähigen Europäischen Union erhalten. Dieser Angriffskrieg ist zynisch, grausam und für uns unvorstellbar. Wir müssen uns auf komplizierte Zeiten einstellen: Nach diesem Krieg wird nichts mehr so sein wie vor dem Krieg. |
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