Monika Hohlmeier, Oberfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 42 - Oktober 2014


Flüchtlingsströmen wirksam und human begegnen

Nur eine breit angelegte Strategie aus Aufnahme- und Asylverfahren, Drittstaatenkooperation und Bekämpfung von Schleuser- und Schlepperbanden kann den wachsenden Flüchtlingszahlen wirksam begegnen.

Weltweit sind laut dem UNHCR rund 51 Millionen Menschen auf der Flucht, dies umfasst die Binnenvertriebenen, die innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht sind, mit ca. 31 Millionen Menschen, die Flüchtlinge mit knapp 17 Millionen und rund 1,2 Millionen Asylsuchende. Klar ist, dass sich diese Situation in der nahen Zukunft mit Blick auf die schlimmsten Bürgerkriegsregionen eher verschlechtern wird.

In der EU ist daher bereits vor einiger Zeit eine breite Debatte über die Flüchtlingssituation, aber auch über den Umgang der europäischen Mitgliedsstaaten untereinander entbrannt.

Einige EU-Staaten, v.a. Italien, klagen über eine Überlastung ihrer Asylsysteme durch den massiven Zustrom von Flüchtlingen und leiten daraus die Berechtigung ab, gegen die europäischen Regeln zum Asylrecht verstoßen zu dürfen. Gemäß Dublin-Verordnung ist der Mitgliedsstaat der ersten Einreise für die Registrierung, menschenwürdige Unterbringung und Verfahrensdurchführung von Asylbewerbern zuständig. Trotz dessen, dass die Europäische Kommission gegen Italien und Griechenland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichterfüllung des gemeinsamen Asylrechts eingeleitet hat, weigert sich die Regierung Renzi weiterhin die ankommenden Asylbewerber zu registrieren und unterzubringen. Auch in Griechenland und Zypern existieren trotz verstärkter Bemühungen erhebliche Probleme. Entgegen der veröffentlichten Meinung liegt jedoch die stärkste Belastung nicht allein bei den Mittelmeeranrainerstaaten, sondern in Schweden, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien. Diese 5 Mitgliedsstaaten haben seit 2011 jedes Jahr mehr als Zweidrittel der EU weit gestellten Asylanträge bearbeitet. 2014 wird das Ungleichgewicht weiter wachsen.

Dabei ist die Rücküberstellung in den Mitgliedsstaat der Einreise ist aufgrund der Nichteinhaltung des EU-Asylrechts de facto außer Kraft gesetzt denn die Flüchtlinge werden, anstatt über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden mit einem Taschengeld und einer Fahrkarte weitergeschickt. So kommt es innerhalb der EU zu unkontrollierten Wanderungsbewegungen von illegalen Zuwanderern und zu einem übermäßigen Anstieg der Asylbewerberzahlen in den vorgenannten Mitgliedsstaaten. Um dieses Problem zu lösen, sieht die Dublin-III-Verordnung in Art. 33 einen Mechanismus zur Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung vor. Mit diesem Mechanismus kann bei konkreten Gefahrenlagen wie besonderem Druck oder bei Problemen des Asylsystems durch einen Krisenbewältigungsplan reagiert werden. Unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedstaaten, der Kommission, des Rates, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen. Im Hinblick auf eine faire Lastenteilung und die Einhaltung der gegenseitigen Solidarität sollte der Krisenbewältigungsmechanismus um eine Art "Königsteiner Schlüssel PLUS" einzuführen. Hiernach sollten alle Mitgliedsstaaten die Verpflichtung haben, ein Mindestkontingent an Flüchtlingen aufzunehmen. Wenn der Zustrom von Flüchtlingen dieses Mindestkontingent überschreitet, sollten die darüber hinausgehenden Antragsteller in andere Mitgliedsstaaten umverteilt werden und dort einen Asylantrag stellen können.
Dieses System hätte zum Vorteil, dass die Mitgliedsstaaten, die die ankommenden Flüchtlinge nicht registrieren, und somit gegen Asylrecht verstoßen, ihre Pflicht nicht auf andere Mitgliedsstaaten abwälzen können sondern nur dann unterstützt werden, wenn ihre anteilige Pflicht geleistet wurde. Sofern sie dieses Mindestkontingent nicht erfüllt haben, müssen sie möglicherweise erst Flüchtlinge aus den Ländern aufnehmen, die ihr Kontingent bereits erfüllt haben.

Zudem würde diese Umverteilung EU weit stattfinden und somit auch diejenigen Staaten miteinbeziehen, die nur einen geringen Flüchtlingszustrom zu verzeichnen haben. Als Bemessungsgrundlage für den "Königsteiner PLUS" sollte die Bevölkerungszahl gelten. Zur Abmilderung potentieller Härten und zum langfristigen Aufbau von Asylsystemen können die finanziellen Mittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beansprucht werden.

Eine solche Maßnahme, flankiert mit einer europaweit koordinierten Bekämpfung des Menschenhandels und des schweren organisierten Verbrechens, verbessert nicht nur die Lage der Flüchtlinge und der Gesellschaften, die diese aufnehmen, sondern trocknen das Milliardengeschäft der Menschenhändler aus und verringern das Leid derer, die Opfer dieser Machenschaften geworden sind. Die von den Mitgliedsstaaten durchgeführte Operation Mos Maiorum geht dabei einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, denn zu grenzüberschreitender Politik gehört die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden dazu.


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