Albert Dess, Oberpfalz • Ausgabe Nummer 31 - Oktober 2013


Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Agrarausschuss gebilligt/ Bis Ende des Jahres muss die formelle Abstimmung im Plenum folgen

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat vergangene Woche die vier Verordnungsentwürfe über Direktzahlungen, ländliche Entwicklung, die einheitliche Gemeinsame Marktordnung sowie die Finanzierung der GAP angenommen. Zudem stimmte der Agrarausschuss auch einem Berichtsentwurf von Albert Deß für die notwendigen Übergangsregelungen im Jahr 2014 zu. "Eine Übergangsregelung ist notwendig, damit die Programme und Förderungen der zweiten Säule - wie Umweltmaßnahmen und Investitionen - in 2014 reibungslos mit dem bisherigen System fortgeführt werden können", so Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament anlässlich der Abstimmung über seinen Bericht.

Da es verwaltungstechnisch nicht möglich ist, die gesamte GAP-Reform schon ab 2014 umzusetzen, ist eine Übergangsregelung erforderlich. Nur somit ist Planungssicherheit für die Landwirte und Mitgliedsstaaten für das Jahr 2014 gegeben. Ein wichtiges Ergebnis für Albert Deß ist, dass die Förderung von Investitionsmaßnahmen in der zweiten Säule in seinem Bericht verankert wurde. "Wir können es uns in der europäischen Landwirtschaft nicht leisten, dass es zu einem Investitionsstau kommt und somit Arbeitsplätze gefährdet werden. Dieses hätte durch den Kommissionsvorschlag eintreten können", betont Deß.
Weiterhin sieht Albert Deß als Berichterstatter vor, dass bereits in 2014 die beschlossene Umverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten beginnen soll. "Es kann somit erreicht werden, dass Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten stufenweise angeglichen und damit gerechter werden", so Albert Deß.
Mit der neuen Reform werden 30% der Direktzahlungen an Umweltleistungen geknüpft. Nachdem die Kommission von ihren Greening-Vorschlägen nicht abgewichen ist, hat die EVP-Fraktion zusammen mit dem Rat erreicht, dass die Vorschläge doch wesentlich praxisgerechter geworden sind. Dazu zählt, dass statt 7% Vorrangfläche nur 5% erforderlich sind und das erst ab einer Betriebsfläche von 15 ha. Es dürfen z. B. Eiweiß- oder bestimmte Energiepflanzen angebaut werden. Außerdem sind bestimmte Betriebstypen von Greening-Auflagen ausgenommen und Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule sollen angerechnet werden.

Zur Förderung des Generationenwechsels soll die Basisprämie für Junglandwirte, die jünger als 40 Jahre sind, in den ersten fünf Jahren der Niederlassung um 25 % angehoben werden und bis zu 2% der nationalen Obergrenzen betragen.

Die Direktzahlungen gehen künftig nur an aktive Landwirte. Betreiber von Flughäfen, Bahnhöfen, Wasserwerken, dauerhaft angelegten Sport- und Parkanlagen sowie Erbringer von Immobiliendienstleistungen bekommen keine Direktzahlungen, sofern sie nicht nach bestimmten Kriterien nachweisen, dass sie doch aktive Landwirte sind. Die Mitgliedstaaten können diese Negativliste noch erweitern.

Die benachteiligten Gebiete müssen spätestens bis 2018 nach EU-weit einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden. Die Mitgliedstaaten können bis zu 5% ihres nationalen Budgets für die Direktzahlungen in den benachteiligten Gebieten für die neue Gebietskulisse als Zuschlag auf die Basisprämie gewähren.

Albert Deß: "Das Plenum soll die neue Reform bis Ende des Jahres endgültig verabschieden, damit die Verordnungen noch im Jahr 2014 in Kraft treten kann. Hiermit können sich die europäischen Landwirte noch rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen".


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