Albert Dess, Oberpfalz und Mittelfranken • Ausgabe Nummer 54 - Oktober 2015


Luftschadstoffe: Keine überzogenen Vorschriften für Tierproduktion

Das EU-Parlament hat sich mit der Reduzierung von Emissionen von Luftschadstoffen, der sogenannten NEC-Richtlinie, befasst. Mehrheitlich hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, Methan im Zusammenhang mit der Rinderhaltung ganz aus der Richtlinie zu streichen. Das ist eine gute Entscheidung, sonst wäre es zu einer massiven Beeinträchtigung der Rinderproduktion in der EU gekommen.

Die Kommission hält aber weiterhin daran fest, dass bis Ende 2030 die Ammoniak-Emissionen in der EU bis zum Jahr 2030 um bis zu 27 Prozent zu reduzieren. Bei Ammoniak erwarten wir, dass die Kommission in den Verhandlungen mit dem Rat und dem Europaparlament eine verbesserte Lastenverteilung vorschlägt. Es kann nicht sein, das Deutschland 39 Prozent bis 2030 reduzieren muss, wo andere Mitgliedstaaten viel weniger reduzieren müssen. Dabei müssen Kriterien wie Verhältnismäßigkeit und auch die Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedsstaaten beachtet werden.

Der Agrarausschuss hatte bereits im Vorfeld beschlossen, dass Methan nichts in der NEC-Richtlinie zu suchen hat. Diesem Vorschlag ist das Parlament nun gefolgt. Die im Kommissionsvorschlag genannten Obergrenzen bei Ammoniak und Methan hätten die die Tierproduktion in Europa gefährdet. Wir dürfen nicht zulassen, dass durch überzogene EU-Vorschriften die Tierproduktion in andere Agrarregionen der Welt verlagert wird, in denen unsere hohen Tierschutz- und Umweltstandards nicht gelten.


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