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Albert Dess, Oberpfalz und Mittelfranken • Ausgabe Nummer 82 - Februar 2018 EU-Mercosur: Handelsabkommen nicht auf Kosten unserer LandwirteDem Mercosur-Handelsbündnis gehören Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay an. Bilaterale Verhandlungen zwischen EU und Mercosur wurden 1999 eröffnet. Das EU-Mercosur Abkommen von 2010 brachte neues Leben in ein mögliches politisches Übereinkommen. Die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftssektoren der beiden Regionen hat sich aber seit Beginn der Verhandlungen stark verändert. Innerhalb Mercosurs ist Brasilien zu einer unbestreitbaren Kraft auf dem globalen Markt für landwirtschaftliche Produkte geworden. In der Landwirtschaft Argentiniens überwiegt der Pflanzensektor, während der Rindfleischsektor reduziert wurde und sich nun auf den heimischen Markt konzentriert. Die Handelsbeziehungen der EU mit Mercosur sind gut entwickelt, diese Ländergruppe liefert bereits jetzt fast 20 Prozent der Nahrungsmittelexporte an die EU. Freihandelsabkommen sind enorm wichtig für die europäische Landwirtschaft. Die Staaten der Europäischen Union profitieren von dem gemeinsamen Binnenmarkt und dem weltweit zunehmenden Abbau von Handelshemmnissen. Die Unternehmen können dadurch mit ihren Produkten einfacher neue Märkte erschließen. Diese Vergrößerung des Absatzmarktes schafft neue Arbeitsplätze und lässt die Einkommen steigen. Allerdings bergen Freihandelsabkommen auch immer zahlreiche Risiken. Im Fall des geplanten Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten würde ein unregulierter Handel der europäischen Landwirtschaft einen enormen Schaden zufügen. Europäische Landwirte dürften nicht durch günstige Importe aus Mercosur-Staaten vom Markt verdrängt werden. Wir brauchen faire und ausgewogene Handelsabkommen, die auch dafür sorgen, dass der europäische Markt nicht überlastet wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass Wachstum und Arbeitsplätze in unseren ländlichen Gebieten gefährdet werden. Wir brauchen auch einen lückenlosen Qualitätsaußenschutz bei Lebensmittelimporten. Deshalb ist es wichtig, dass Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus diesen Ländern denselben Qualitätsstandards genügen müssen, wie europäische Produkte. Bereits im Herbst 2010 habe ich den so genannten "Qualitätsaußenschutz" gefordert. Die Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten müssen demnach den hohen europäischen Standards für Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz sowie sozialen Standards entsprechen. Ein entsprechender Antrag, den ich mit 76 Kolleginnen und Kollegen im Plenum stellte, wurde mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament angenommen. Die Europäische Kommission ist nun aufgefordert, diesen Parlamentsbeschluss bei den Verhandlungen von bilateralen Handelsabkommen der Europäischen Union zu beachten. Für mich ist es unverständlich, dass in den laufenden Verhandlungen die EU-Kommission Zugeständnisse macht, ohne die Auswirkungen der Gespräche über den Austritt Großbritanniens zu beachten. Zurzeit sind etwa 50 Prozent des irischen Rindfleischs für den britischen Markt bestimmt. Wir dürfen den europäischen Rindfleischmarkt in einem Handelsabkommen mit den lateinamerikanischen Ländern nicht weiter unter Druck setzen. |
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