Markus Ferber, Schwaben • Ausgabe Nummer 111 - November 2020


Covid-19: Impfungen von Mehrwertsteuer befreien!

Die Bekämpfung von Covid-19 darf nicht an den Kosten scheitern. Ich bin sehr froh, dass das Europäische Parlament den Weg dafür freigemacht hat, dass Covid-Impfstoffe von der Mehrwertsteuer befreit werden können. Die Mitgliedstaaten müssen diese Möglichkeit aber nun auch ausschöpfen. Es bringt nichts, wenn die Ausnahmemöglichkeit nur auf dem Papier besteht.

Der Kampf gegen das Virus besteht aus zwei Schritten. Einerseits müssen wir einen wirksamen Impfstoff entwickeln und andererseits dafür sorgen, dass er der breiten Bevölkerung kostengünstig zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der Impfstoffentwicklung haben wir in den vergangenen Wochen große Fortschritte gemacht. Jetzt geht es darum, die Impfstoffe zu den Menschen zu bringen. Vom Impfstoff darf niemand ausgeschlossen werden, deswegen ist die Mehrwertsteuerbefreiung der richtige Schritt.

Ich appelliere an die Mitgliedstaaten und insbesondere den deutschen Gesetzgeber, von der Ausnahmemöglichkeit auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Die Bundesrepublik Deutschland macht nämlich von der bestehenden Möglichkeit, auf Arzneimittel den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, bisher keinen Gebrauch. Beim Covid-Impfstoff lohnt es sich aber, diese Position zu überdenken.

Hintergrund: Blick in andere EU-Staaten
Nur drei von 27 EU-Staaten erheben den vollen Steuersatz auf alle Medikamente. Neben Deutschland sind das laut einer Statistik des Marktforschungsunternehmens Statista Dänemark (25%) und Bulgarien (20%). In allen anderen Ländern gelten ermäßigte Steuersätze zumindest auf verschreibungspflichtige Medikamente. Besonders deutlich sind die Unterschiede in Ungarn. Das Land hat den höchsten Mehrwertsteuersatz in der EU mit 27 Prozent, auf Arzneimittel entfallen aber nur fünf Prozent Steuer. In Malta sind Medikamente komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Irland unterscheidet bei der Steuer laut Statista zwischen Arzneimitteln zur oralen Anwendung mit einem Steuersatz von 0 Prozent und Arzneimitteln zur nicht oralen Anwendung, die mit 23 Prozent besteuert werden.


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