Marlene Mortler, Mittelfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 125 - Januar 2022


Tierwohl im Fokus statt Suche nach Schuldigen

Mutmaßliche Verstöße gegen die EU-Tiertransportverordnung haben uns im Untersuchungsausschuss zu Tiertransporten, dem sog. ANIT-Ausschuss, nun eineinhalb Jahre lang beschäftigt. Während dieser Zeit haben wir zahlreiche Expertinnen und Experten angehört, Probleme und Lösungen diskutiert sowie Empfehlungen verfasst. über diese Empfehlungen, die im Dezember im Ausschuss angenommen wurden, wurde während der Januar-Plenartagung nun auch von allen Abgeordneten abgestimmt.

Für mich war es von Anfang an ein Anliegen, das Tierwohl in den Fokus zu stellen und nicht nach Schuldigen zu suchen oder die Verantwortung auf einzelne Akteure entlang der Transportkette zu schieben. Es ist ganz klar, dass jeder Akteur die bestehenden Regeln innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vollständig und korrekt anwenden muss. Während bpsw. Landwirtinnen und Landwirte die Tiere aufziehen und deren Transportfähigkeit zu Transportbeginn garantieren müssen, liegt es an den Transportunternehmen technisch ordentlich ausgestattete und sichere Fahrzeuge bereitzustellen und an den Fahrerinnen und Fahrern, die Tiere während der Reise gut zu versorgen und die wohlbehaltene Ankunft an ihrem Bestimmungsort sicherzustellen.

Die im Plenum debattierten Empfehlungen stellen eine sehr gute Basis dar, um den Tierschutz bei Tiertransporten inner- und außerhalb der Union anzupassen und wichtige Verbesserungen anzuregen. Dazu gehören neben der korrekten und einheitlichen Umsetzung der bereits bestehenden Vorschriften auch eine überarbeitung in einigen Bereichen. Besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Tiertransportverordnung wurden unter anderem in folgenden Bereichen festgestellt: Die Plausibilität von Transportrouten war häufig nicht gegeben, und angegebene Pausenzeiten an Versorgungsstationen wurden nicht eingehalten. Der Mangel an Kopffreiheit und Platz durch überbeladung konnte durch zahlreiche Aufnahmen von Tierschutzorganisationen nachgewiesen werden. Zudem stellt der Transport von Tieren bei Temperaturen über oder unter den festgelegten Grenzen aus Tierschutzsicht ein Problem dar. Diese Temperaturen wurden in den Empfehlungen nochmals genau definiert und dürfen sich nur im Rahmen von +5°C bis +30°C bewegen, andernfalls sollen nationale Behörden geplante Transporte nicht genehmigen.

Grundsätzlich spricht sich das Parlament mit dem vorliegenden Dokument für den verstärkten Transport von genetischem Material wie Embryos und Sperma sowie Schlachtkörpern aus. Da dies aber in vielen Fällen nicht möglich oder sinnvoll ist, muss dringend sichergestellt werden, dass die weiterhin stattfindenden Transporte so tierfreundlich wie möglich gestaltet werden. Die Empfehlungen des Ausschusses sind ausgewogen und finden eine gute Balance zwischen Tierschutz und den wichtigen und berechtigten Interessen der Landwirtschaft. Für viele unserer Bäuerinnen und Bauern sind Zucht, Aufzucht und der Verkauf ihrer Tiere auch ihr Lebensunterhalt. Nun liegt es an der Kommission diese Empfehlungen zu prüfen und gute Vorschläge für eine zukünftige Regelung zu machen!


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