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Monika Hohlmeier, Oberfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 114 - Februar 2021 Europa braucht eine starke Grenz- und KüstenwacheDer Schutz und die Sicherung unserer Außengrenzen ist eine gemeinsame europäische Herausforderung. Seit 2015 ist klar: die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Herausforderungen von Migration und Flucht koordiniert bewältigen und Migrationskrisen zukünftig verhindern. Die Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Frontex, hat in den letzten Jahren einen wesentlichen Anteil dazu beigetragen, dass sich die angespannte Lage an den europäischen Außengrenzen beruhigt hat. Dabei führen Frontex Beamte ihre Einsätze oft unter schwierigsten Umständen durch, mit der ständigen Ungewissheit nicht zu wissen, was sie vor Ort erwarten wird. Gleichzeitig stehen sie dabei unter permanenter Beobachtung derjenigen, die von außen glauben, vieles besser zu wissen oder populistisch politische Ziele verfolgen, die nicht mit dem Mandat der Agentur übereinstimmen. Frontex ist weder eine reine Seenotrettungsorganisation und auch keine menschenfeindliche Abweisungsbehörde. Sie ist für den Grenzschutz zuständig und rettet zudem viele Menschenleben. Um den aktuellen Entwicklungen im Bereich Sicherheit und Migration gerecht zu werden, wurde 2019 vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen, die Europäischen Grenz- und Küstenwache massiv auszubauen und das Personal aufzustocken. Diese Stärkung von Frontex ist entschieden von der CSU-Europagruppe vorangetrieben worden, um die Ordnung und Sicherheit, die Bürgerinnen und Bürger von der EU erwarten, zu gewährleisten. Die Umsetzung des erweiterten Mandats und der Einsatz sowie die Führung der neuen ständigen Reserve müssen dabei so umgesetzt werden, dass Schutzbedürftige effektiven Schutz erhalten, illegale Wirtschaftsmigranten, die keinen Anspruch auf Schutz haben, bereits an der Grenze zurückgeführt werden und Sicherheitsgefährder oder Menschenhändler, die Schutzsuchende brutal ausbeuten, aufgehalten und vor Gericht gestellt werden. Konkret bedeutet die Stärkung von Frontex, dass bis 2027 die ständige Reserve auf 10 000 Einsatzkräfte erweitert wird. Deren Hauptaufgabe ist es, die EU-Länder vor Ort bei Grenzkontrollen und Rückführungsaufgaben zu unterstützen sowie technische und operative Hilfe in der Seenotrettung zu leisten. Die ständige Reserve setzt sich aus von der Agentur beschäftigten Mitarbeitern sowie aus Einsatzkräften, die von den EU-Ländern verpflichtend entsandt werden, zusammen. Gleichzeitig soll auch das eigene permanent präsente Personal von Frontex ebenfalls deutlich aufgestockt und technisch besser ausgestattet werden. dafür stehen im Zeitraum 2021-2027 insgesamt 6 399,2 Millionen Euro an europäischen Mitteln zur Verfügung. In den letzten Monaten wurden von verschiedenen Seiten Vorwürfe gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex erhoben, angeblich indirekt an sogenannten Push-Back Aktionen an Europas Außengrenzen beteiligt gewesen zu sein. Unter Push-Back versteht man die illegale Rückweisung von Flüchtlingen, ohne ihnen die Möglichkeit auf ein Asylverfahren zu geben. Push-Backs stellen einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar, die u.a. eine Kollektivausweisung verbietet. Derzeit werden die Vorwürfe von OLAF, der Europäischen Antibetrugsbehörde, und auch der Kommission in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien in der Agentur Frontex untersucht. Im Europäischen Parlament wird diese Arbeit von den zuständigen Ausschüssen begleitet. Dass nicht jeder Vorwurf eines Push-Backs sich bewahrheitet, zeigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 13. Februar 2020. Dieses besagt, dass wenn es zu gewalttätigen illegalen Grenzüberschritten in der Gruppe kommt, obwohl alternative legale Möglichketen der Asylbeantragung bestehen, so kann ohne individuelle Verfahren in bestimmten Fällen eine kollektive Ausweisung erfolgen. Dementsprechend bedarf es einer ordentlichen und objektiven Überprüfung von Push-Back Vorwürfen. Es ist unbestreitbar, dass Frontex als europäische Agentur, Menschenrechte zu schützen hat und jeglicher Verdacht etwaiger Verstöße im Zuge von Grenzeinsätzen genau verfolgt werden muss. Aufgrund dessen gibt es in Frontex eine eigenständige Abteilung für Menschenrechte, die alle Operationen kritisch analysiert und begleitet. Die derzeitige Debatte zeigt jedoch erneut: Frontex Einsätze finden unter sehr schwierigen und komplexen Bedingungen statt, wobei situationsabhängig teilweise unklare Kompetenzverteilungen vorliegen. Schließlich arbeitet die Agentur nicht unabhängig von den Mitgliedsländern, in denen sie agieren, sondern unterstützt diese bei ihren Aufgaben. Zuallererst ist Frontex dafür verantwortlich sich umfassende Lagebilder zu verschaffen, Daten zu sammeln und bei Auffälligkeiten die zuständige Küstenwache bzw. Grenzwache vor Ort zu informieren. Diese übernimmt anschließend die weitere Durchführung der Operation. Somit trifft der Mitgliedstaat, in dem die Operation stattfindet, die Entscheidungen über das weitere Vorgehen. Die Frage, ob es in der Zuständigkeit von Frontex liegt zu überprüfen, ob zum Beispiel im Fall einer Seenotrettung die zuständige Küstenwache tatsächlich die Menschen an Bord nimmt, bleibt strittig. Insbesondere dann, wenn Mitgliedsstaaten die Auskunft geben, dass Migranten kein Asyl beantragen wollten und es aus diesem Grund zu einer Rückführung kam. Für die CSU-Europagruppe ist die Sicherheit Europas absolute Priorität. Frontex darf nicht zum Spielball willfähriger politischer Interessen werden, in denen die einen dem "Eine-Welt-Gedanken" nachhängen und verlangen, dass jeder Migrant das Recht habe, in jedem Land seiner Wahl einzureisen und Zukunftsperspektiven zu suchen, und die anderen sogar jegliche Seenotrettung ertrinkender Menschen ablehnen. Beide Extreme sind nicht akzeptabel, Menschen in Seenot müssen gerettet werden, aber nicht jeder. Die Mitarbeiter von Frontex brauchen klare Bedingungen, unter denen sie arbeiten, müssen gut ausgebildet sein und sich an die gesetzlichen Regeln der EU halten. Nicht mehr und nicht weniger. Eine emotional aufgeladene Beschimpfung, Vorverurteilung und öffentliche Bloßstellung von welcher interessierten Seite aus auch immer, haben die hart arbeitenden Grenzschützer nicht verdient. Bei Vorwürfen sind die Ergebnisse der Untersuchungen abzuwarten. Die Unschuldsvermutung gehört zu den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Wenn Fehler gemacht oder Recht missachtet wurde, dann ist dies zu ahnden. Der Grenzschutz bleibt jedoch eine europäische Verantwortung, dessen Herausforderungen die Mitgliedstaaten der Europäische Union sich gemeinsam und mit Hilfe von Frontex stellen müssen. |
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