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Monika Hohlmeier, Oberfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 120 - September 2021 Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten statt SchuldenunionDie Corona-Pandemie hat Europa schwer und alle Mitgliedsstaaten unerwartet getroffen. Es war deswegen richtig und unumgänglich einen gemeinsamen Rettungsplan zu schmieden, der nicht nur hilft die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzumildern, sondern gleichzeitig die einmalige Chance bietet, Europa fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhundert zu machen. Dank der begrüßenswerten Initiative Deutschlands und Frankreich konnte ein 750 Milliarden Euro schweres Hilfspaket, NextGenerationEU verabschiedet werden, welches ein Zeichen gelebter europäischer Solidarität ist. Insgesamt werden den Mitgliedsländern nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 312,5 Milliarden Euro und Kredite bis zu einem Volumen von 360 Milliarden Euro bis 2026 bereitgestellt. Genutzt werden die Gelder größtenteils für Umweltschutz- und Digitalisierungsprogramme als auch Projekte im Bereich der Infrastruktur und Forschung. Gleichzeitig müssen die Länder sich aber zu Reformen in der Verwaltung, dem Arbeitsmarkt und Umweltbereich verpflichten. Allerdings hat dieses temporäre Finanzinstrument bei den Sozialisten und Linken in ganz Europa das Tor zum Wunschdenken weit aufgestoßen. Anstatt die Möglichkeiten des gemeinsamen Hilfspakets zielführend im vorgegebenen Zeitraum zu nutzen und seine Grenzen anzuerkennen, wird bereits vom dauerhaften Schuldenmachen auf europäischer Ebene fabuliert. Anstatt Eigenverantwortung in den Hauptstädten zu fördern, wird Brüssel zum Zentrum einer Fiskalunion erhöht. Besonders die Sozialisten gieren sich nach einer Verfestigung der Möglichkeit, dauerhaft und in großem Umfang Schulden aufzunehmen und die Gelder innerhalb der EU umzuverteilen. Dabei muss klar sein: der Corona-Wiederaufbaufonds ist ein einmaliges, temporäres Instrument, um den schwergetroffenen Mitgliedstaaten zu helfen. Ziel sind Stabilität und Solidarität, keine unbegrenzte Schuldenmacherei, die die kommenden Generationen abbezahlen müssen. Rechtlich stützt sich das Wiederaufbauinstrument auf Artikel 122 AEUV. Dieser besagt, dass in Krisensituationen gezielte Ausnahmen von den Standardvorschriften möglich sind. Des Weiteren darf sich die Union sich mit den erforderlichen Mitteln ausstatten, um ihre Ziele zu erreichen, wie es in Artikel 311 Absatz 1 AEUV steht. Die Kommission argumentiert, dass solange sie die entsprechenden Haushaltsvorschriften einhält, die Union über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Wahl der erforderlichen Mittel verfügt. Ein solcher stellt auch die Sonderaufnahme von Mitteln am Kapitalmarkt zur Finanzierung von NextGenerationEU dar. Für die Bewältigung der außergewöhnlichen Folgen der Coronakrise ist die kurzfristige Bereitstellung umfangreicher Mittel erforderlich, um die EU wieder sattelfest zu machen und zu verhindern, dass zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten wirtschaftliche und soziale Gräben entstehen, die von alleine nicht mehr geschlossen werden können. Aber die rechtliche Grundlage macht deutlich, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt, eben nicht um einen Dauerzustand und auch keine Erlaubnis zur Aufnahme neuer Schulden auf europäischer Ebene. Es muss zudem immer wieder klar gesagt werden, dass wir zurück zu den Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakt kommen müssen, die während der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt worden sind. Anstatt eine immer höhere Verschuldung zu beschließen, muss die EU-Kommission die Einhaltung der grundlegenden Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts einfordern d.h. dass die Neuverschuldung eines EU-Landes bei maximal 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen darf und der Schuldenstand wieder in Richtung von höchstens 60 Prozent zurückgeführt werden sollte. Zudem muss die nächste Bundesregierung die Kommission dazu drängen, dass die Mitgliedstaaten nach der Pandemie unverzüglich zum Stabilitätskonsens zurückkehren. Olaf Scholz und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament wollen leider genau das Gegenteil, wie sie erst kürzlich in einem Brief an die EU-Kommission zum Ausdruck gebracht haben. An ihrer Seite stehen leider auch die Grünen und die Linken. Rot-Rot-Grün hat eine Verschuldungsagenda. Gleichzeitig müssen wir sichergehen, dass angesichts der in kurzer Zeit schnell bereitgestellten Summen an Hilfsgeldern, ausreichend Kapazitäten auf europäischer Ebene vorherrschen, um die korrekte Verwendung der Gelder zu überprüfen, Missbrauch zu sanktionieren und veruntreutes und falsch verwendetes Geld zurückzuholen. Deswegen treten wir mit aller Kraft dafür ein, dass die zuständigen Einheiten in der EU, die sich hierum kümmern, allen voran der Europäische Rechnungshof und die Europäische Staatsanwaltschaft, endlich ausreichend mit Personal und Finanzmitteln ausgestattet werden, zumal sie mehr Geld schützen und zurückbringen als sie kosten. Für die CSU-Europagruppe ist klar: wir wollen auf europäischer Ebene keinen neuen Vertrag ausarbeiten, der in eine gemeinschaftliche zusätzliche Dauerverschuldung mündet. Verantwortung und Haftung müssen in einer Hand liegen, d.h. wenn ein Mitgliedsstaat Schulden aufnimmt, muss er sie selbst zurückzahlen und nicht darauf hoffen, dass die Verschuldung von anderen Staaten übernommen wird. Alles andere setzt die Axt an die Wurzeln der Europäischen Union. |
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