Monika Hohlmeier, Oberfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 125 - Januar 2022


Europaparlament stimmt über Rechnungsprüfer ab

Diese Woche standen gleich vier Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs zur Abstimmung im Europaparlament. Drei Kandidaten hat das EU-Parlament seinen Segen erteilt, der vierte Bewerber konnte leider nicht überzeugen.

Der Europäische Rechnungshof ist der externe Prüfer der EU. Er kontrolliert alle EU Institutionen, Organe und Agenturen und bewertet wie diese mit den ihnen zur Verfügung stehenden Steuergeldern umgehen: wurden die Mittel zweckmäßig, ordnungsgemäß und sparsam ausgegeben? Ist transparent ersichtlich wieviel wofür ausgegeben wurde? Wurden die beabsichtigten Ziele zeitnah erreicht? Die Berichte des Rechnungshofs bilden eine der wichtigsten Arbeitsgrundlagen für den Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments.

Eine Rüge des Rechnungshofs kann die betroffenen EU-Organe in Erklärungsnot bringen, wenn sie sich im Rahmen des alljährlichen Entlastungsverfahrens vor den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses rechtfertigen müssen. Eine Verwehrung der Entlastung kann schmerzliche Folgen haben und sogar eine Kürzung des nächsten Etats nach sich ziehen, wenn die Haushaltskontrolleure eine entsprechende Empfehlung an den dafür zuständigen Haushaltsausschuss richten. Auch den medialen Schaden darf man nicht vergessen, den veruntreutes oder nicht ordnungsgemäß verausgabtes Geld landet in den Schlagzeilen.

Vom Urteil der Rechnungsprüfer hängt also viel ab, die Besetzung des Hofs mit qualifizierten Mitgliedern ist daher essentiell. Das Kollegium des Hofs besteht aus 27 Mitgliedern, ein Mitglied pro EU-Mitgliedsland, die jeweils für eine erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden. Jeder Mitgliedsstaat darf seine Kandidatin oder seinen Kandidaten vorschlagen, die oder der sich anschließend einer eingehenden Anhörung vor dem Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments stellen muss. Basierend auf den Qualifikationen der Bewerber und deren Leistung in diesem "Vorstellungsgespräch", entscheidet das Parlament, ob im Plenum eine Empfehlung erteilt wird oder nicht.

Im Januar nahmen nacheinander die Bewerber aus Slowenien, Lettland, der Tschechischen Republik und Polen ihren Platz ein und wurden insbesondere zu ihren Erfahrungen im Bereich von Audit und Kontrolle sowie zu ihrer Unabhängigkeit gegrillt. Dabei konnte der Kandidat aus Polen mangels Erfahrung leider nicht überzeugen und wurde somit auch bei der Abstimmung im Plenum diese Woche abgelehnt. Das hat nichts mit den derzeitigen politischen Schwierigkeiten der EU mit Polen zu tun, sondern ist den nicht ausreichenden Qualifikation des polnischen Bewerbers geschuldet. Es war das gleiche Ergebnis wie bei seiner ersten Aufstellung Anfang 2021 als Nachfolger für Janusz Wojciechowski, der seinen Posten beim Rechnungshof verlassen hatte um EU Agar-Kommissar zu werden. Auch Slowenien ist wegen Problemen mit dortigen Regierung in den Schlagzeilen, der Bewerber aus dem Land hingegen konnte mit seiner guten Leistung beeindrucken.

Leider können die Mitgliedsstaaten im Rat trotz Ablehnung durch das EU-Parlament auf der Nominierung ihres Kandidaten bestehen. Dies ist auch in diesem Falle zu erwarten. Aus diesem Grund möchte das EU Parlament das Verfahren für die Nominierung von Rechnungsprüfern reformieren, sodass diese nur unter vollständiger Einbindung des Parlaments möglich wird. Mitgliedstaaten dürfen eine Nominierung nicht mehr aus politischen Gründen am Parlament vorbei durchsetzen können. Ausschlaggebend muss die Erfahrung, Qualifizierung und Unabhängigkeit eines Kandidaten sein. Zum Glück kommt es selten vor, dass der Rat seinen Wunschkandidaten durchdrückt. Um die gute Arbeit des Rechnungshofs weiterhin zu gewährleisten, ist eine Reform aber unumgänglich.


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