Monika Hohlmeier, Oberfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 136 - Dezember 2022


EU-Haushalt der Solidarität

In dieser Woche hat das EU-Parlament gleich zwei Mal Zeichen für Einigkeit in Europa gesetzt. Zuerst stimmten die Abgeordneten der Freigabe von 612,6 Mio. EUR aus dem Europäischen Solidaritätsfonds an Deutschland zu. Damit wird Deutschland für einen Teil der Schäden der schlimmen Flutkatastrophe des vergangenen Jahres entschädigt. Allerdings hatte Deutschland Hilfen in Höhe von 4,89 Mrd. EUR beantragt. Aufgrund der relativ geringen Größe des Fonds von nur 1,2 Mrd. EUR pro Jahr konnte nur ein Teil tatsächlich zugewiesen werden. Gleichzeitig waren mehrere Länder von der Flut betroffen und somit antragsberechtig, was die Endsumme nochmals verringerte.

Doch worum handelt sich bei dem Solidaritätsfonds? Er ermöglicht es der Europäischen Union, einen Mitgliedstaat, einen Staat, über dessen Beitritt verhandelt wird, oder eine Region im Fall einer Naturkatastrophe größeren Ausmaßes finanziell zu unterstützen. Deutschland hatte bereits nach der Flutkatastrophe 2013 vom Solidaritätsfonds profitiert und 360 Mio. EUR gewährt bekommen. Von der Entscheidung diese Woche profitieren neben Deutschland auch andere von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Länder. So erhält Belgien 232,7 Mio. EUR, die Niederlande 12,5 Mio. EUR, Österreich 2,1 Mio. EUR und Luxemburg 4,8 Mio. EUR. Das EU-Parlament setzt sich vor dem Hintergrund von einer wachsenden Zahl an Naturkatastrophen in Europa, die zudem immer höhere Schäden verursachen, für eine sichtbare Vergrößerung des Fonds ein. Denn dieses Finanzinstrument ist ein Stück gelebte europäische Solidarität und könnte so viel mehr erreichen, würden die nötigen Mittel bereitstehen.

Krimi um Ukraine-Hilfen

Finanzielle Solidarität aus Brüssel gibt es diese Woche auch für die Ukraine. Die Hilfen freizubekommen war aber ein regelrechter Krimi, den der ungarische Premierminister Orban versuchte durch Erpressung, die Entscheidung über ein 18 Mrd. EUR-Hilfspaket für das kriegsgebeutelte Land und seine Bevölkerung an die Freigabe von Geldern für Ungarn aus dem Coronafonds zu knüpfen. Die Gelder waren für Ungarn nach wie vor nicht verfügbar, da es ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Verausgabung der Gelder und der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in Ungarn gibt.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sah eine einstimmige Entscheidung der 27 EU-Staaten für das Hilfspaket vor. Wegen der erpresserischen Haltung waren diese Mittel jedoch blockiert. Deshalb hatte der derzeitige tschechische EU-Ratsvorsitz eine Möglichkeit gesucht, die Hilfen ohne Ungarn zu beschließen und es sah lange Zeit so aus, dass es auch so kommen würde. Aufgrund des immensen Drucks und der Drohung der anderen Mitgliedstaaten gegenüber Ungarns, die Mittel aus dem Coronafonds endgültig nicht freizugeben und somit verfallen zu lassen, gab Viktor Orban sein Veto auf.

Auch bleiben 55% der für Ungarn vorgesehenen Mittel aus dem regulären Haushalt gesperrt, 45% werden unter strengen Auflagen zur Verfügung gestellt. Somit war der Weg für die Ukraine frei und das EU-Parlament gab seine Zustimmung. Das Hilfspaket wird die Ukraine somit pünktlich zum 01. Januar 2023 erreichen. Mit den Geldern sollen weiterhin Löhne und Renten gezahlt und grundlegende öffentliche Dienste wie Krankenhäuser, Schulen und Unterkünfte für Binnengeflüchtete bereitgestellt werden. Auch sollen durch den russischen Angriffskrieg zerstörte kritische Infrastruktur wie Energieinfrastruktur, Wasserleitungen sowie Straßen und Brücken instandgesetzt werden. Die CSU-Europagruppe hat sich für beide Entscheidungen mit voller Überzeugung eingesetzt, damit europäische Gelder den Menschen, die am meisten Not leiden, zu Gute kommen.


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