Monika Hohlmeier, Oberfranken und Unterfranken • Ausgabe Nummer 152 - März 2024


Flexibilität, Transparenz und Vereinfachung:
Zeit für eine aktualisierte EU-Haushaltsordnung

Lehren aus der Covid-19 Pandemie, Krisenmanagement, digitale Nachverfolgung von EU-Geldern und Bürokratieabbau sind nur ein paar Hinweise, warum es an der Zeit war, die Haushaltsordnung der Europäischen Union zu aktualisieren. Die Haushaltsordnung ist das Handbuch für die Implementierung von europäischen Mitteln und gilt für alle Programme und Projekte, weswegen jede Anpassung viel Zeit und technisches Know-how verlangt. Nach knapp zwei Jahren konnten wir diese Woche endlich die Neufassung abstimmen und somit fit für die Herausforderungen der nächsten Jahre machen.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist der Aufbau eines interoperablen IT-Systems, dass eine obligatorische Dateneinspeisung aus den verschiedenen Mitgliedstaaten für die gezielte Datensuche, Nachverfolgung von verausgabten Mittel und die Risikobewertung vorsieht. Aufgrund der langen technischen Vorarbeiten ist der Einsatz erst ab dem neuen Mehrjährigen EU-Haushalt 2028-2034 vorgesehen. Viele Mitgliedstaaten nutzen aber bereits die Testversion des Systems, sodass sie in einigen Jahren aus praktischen Gründen das System vollständig nutzen werden, um Daten zur Verfügung stellen. Der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand für die Mitgliedstaaten wird so deutlich abnehmen, denn Daten müssen nur einmal über einen Datenschnittpunkt ins System eingeschleust werden und stehen der Kommission in Brüssel sofort zur Verfügung.

Besonders wichtig ist auch die Einführung einer neuen Kategorie von Zuschüssen, den sogenannten Very Low Value Grants, d.h. einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 EUR. Zukünftig können Antragsteller von einer vereinfachten Antragstellung mit reduzierten Dokumentationspflichten profitieren, sodass EU-Gelder besonders kleine und Mittelständische Unternehmen oder auch kleine Projekte schneller erreichen. Dies war ein besonderes Anliegen der CSU-Europagruppe, denn wir hatten schon länger gefordert, dass Gelder aus Brüssel schneller diejenigen erreichen müssen, die nur wenig Wissen haben, wie man sich um EU-Gelder bewirbt und nicht wie manche großen Antragssteller professionelle Dienstleister in Anspruch nehmen können.

Weitere Neurungen betreffen mehr Transparenz über Endbegünstigte von EU-Programme, die auf einer zentralisierten Website bereitgestellt werden. So soll die Öffentlichkeit sich besser über die Empfänger von Geldern informieren können. Außerdem wurden erstmals klare Regeln und Kriterien für den Einkauf während Krisenzeiten definiert, sodass Europa auf zukünftige Ausnahmesituationen wie während der Corona-19-Panedmie, vorbereitet ist.
Zudem wurde das sogenannten Früherkennungs- und Ausschlusssystem erweitert, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU und damit letztendlich unser aller Steuergelder zu stärken. Das System (engl. Early Detection and Exclusion System, EDES) ermöglicht es der EU, Wirtschaftsteilnehmer, wie Firmen oder auch einzelne Personen, aus von der EU finanzierten Projekten, auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltens, kriminelle Tätigkeiten oder Korruption sein. Zukünftig können nicht nur diejenigen im EDES-System landen, die Geld aus direkt von der EU-Kommission verwalteten Programmen Gelder bekommen, sondern auch die Mitgliedstaaten müssen das System anwenden. Das große Ziel ist es, zu verhindern, dass Kriminelle in einem Mitgliedstaat EU-Geld beantragen, obwohl sie bereits in einem anderen Land wegen schwerwiegender Fehlverhalten gesperrt sind.

Insgesamt hat sich die harte Arbeit der letzten Zwei Jahre gelohnt, denn als zuständige Berichterstatterin war es mir von Anfang an ein Anliegen, die Haushaltsordnung so zu modernisieren, dass Europa für die nächsten Jahre bei den Themen Flexibilität, Transparenz, Schutz von Steuergeldern und Vereinfachung vorbereitet ist.


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