Europa aktuell

CSU-Europagruppe: Ihre Stimme in Europa

Monika Hohlmeier, Oberfranken - Ausgabe Nummer 163 - März 2025

Durchbruch in der Migrationspolitik - Die neue EU-Rückführungsverordnung

Die Europäische Kommission hat heute auf zentrale Forderungen der EVP reagiert und einen entscheidenden Vorschlag zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten, vorgelegt. Damit wird ein wesentlicher Baustein für den Asyl- und Migrationspakts endlich auf den Weg gebracht - ein Meilenstein für die Sicherheit und den Erhalt des Schengen-Raums.

Angesicht der Tatsache, dass vergangenes Jahr über 1 Million Asylanträge in der EU, Norwegen und der Schweiz gestellt wurden und weniger als der Hälfte (2023: 42%) stattgegeben werden, stellt sich unweigerlich die Fragen nach Rückführungen. In der Tat verlassen nur 20% der ausreisepflichtigen Asylbewerber tatsächlich die EU. Dies ist bislang auf einen Flickenteppich an nationalen Regelungen und einen undurchdringbaren Dschungel an behördlicher Verantwortlichkeit zurückzuführen. Wir erinnern uns an das Attentat von Aschaffenburg vom 22. Januar 2025: Der Täter stellte zunächst in Bulgarien einen Asylantrag, reiste jedoch unerlaubt nach Deutschland weiter und beantragte erneut Asyl. Obwohl sein Antrag abgelehnt und seine Rückführung nach Bulgarien angeordnet wurde, scheiterte die Abschiebung an bürokratischen Hürden und schlicht an der Überforderung der Behörden, die massenweise Anzahl an Anträgen adäquat abzuwickeln. Zudem verhindern äußerst großzügige Widerspruchsregelungen, die in der Ampelzeit erweitert wurden, eine rasche Rückführung.

Daher begrüßen wir als CSU-Europagruppe, dass die bisherige Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt wird. Dies bedeutet eine schnellere und einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten, indem Sonderregelungen, Ausnahmen oder schlicht einer Verschleppung von Asylverfahren endlich ein Riegel vorgeschoben wird. Praktisch wird vor allem die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen EU-weit realisiert, wodurch Verfahren effizienter werden und eine Umgehung nationaler Abschiebebescheide weitreichend verunmöglicht wird.

Ausreisepflichtige müssen künftig aktiv an ihrem Rückführungsverfahren mitwirken, Verstöße ziehen strenge Konsequenzen wie Einreiseverbote oder die Kürzung von Leistungen nach sich. Die Einführung eines einheitlichen europäischen Rückführungsbescheids macht insbesondere das Untertauchen in einen anderen EU-Mitgliedstaat unattraktiv, da Abschiebungen eines EU-Staats nahtlos von einem anderen übernommen werden können, ohne dass ein neues Verfahren erforderlich ist oder der abgelehnte Asylbewerber Anspruch auf ein weiteres Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat.

Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, können unverzüglich abgeschoben werden. Auch die Einlegung von Rechtsmitteln soll künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Darüber hinaus werden die Abschieberegeln verschärft: Die maximale Haftdauer steigt von 18 auf 24 Monate und kann in sicherheitsrelevanten Fällen sogar noch verlängert werden. Ebenso werden Einreiseverbote künftig auf bis zu 20 Jahre ausgeweitet. Dies ist insbesondere bei Sicherheitsgefährdern wichtig.

Um Rückführungen effizienter zu gestalten werden Drittstaaten stärker in die Verantwortung genommen, beispielweise bei der Klärung von Identitäten und der Verpflichtung zur Rückübernahme. Mit dem Rechtsrahmen für Rückkehrzentren können Abkommen geschlossen werden, um die Abschiebung in Drittstaaten zu ermöglichen, die nicht Heimatstaaten sind. Zudem erhält der Europäische Grenzschutz Frontex eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten in der Organisation und Durchführung von Rückführungsflügen, um Rückführungen zu beschleunigen.

Unser Ziel ist es, den Vorschlag im Parlament zügig zu beraten und möglichst bald die Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen. Nur durch entschlossenes Handeln lassen sich illegale Migration eindämmen, der Schutz und die Integration wirklich Schutzbedürftiger gewährleisten sowie die Stabilität unseres Sozialstaats und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bewahren.

Schengen benötigt als gemeinsamer Raum der Freiheit auch gemeinsame Regeln der Sicherheit. Dafür kämpfen wir als CSU-Gruppe in Europa.

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