
Europa aktuell
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Stefan Köhler, Mittelfranken und Unterfranken - Ausgabe Nummer 164 - April 2025
REACH-Verordnung
Am 31. März 2025 wurde während der Plenartagung in Straßburg erneut über die REACH-Verordnung beraten. Sie ist das zentrale Gesetz in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien. Bereits seit dem 1. Juli 2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft und das Europäische Parlament war maßgeblich an der Ausarbeitung der Verordnung beteiligt.
Das Ziel der Verordnung ist eine bessere und frühere Identifizierung von spezifischen Eigenschaften von Stoffen, um im Falle der Deklaration eines Gefahrenstoffes mit Maßnahmen wie Beschränkungen oder dem Auslaufenlassen eines Stoffes intervenieren zu können. Die Hauptziele liegen dabei in der Etablierung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und der Umwelt vor toxischen Stoffen. Hierfür gibt es ein Bewertungssystem, das die Sicherheit chemischer Stoffe in der EU einordnet. Gleichzeitig sollen Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie gefördert werden sowie alternative, tierversuchsfreie Methoden zur Bewertung bestärkt werden.
Alle Stoffe, die eine Menge einer Tonne pro Jahr überschreiten, müssen hierfür bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. Die Verantwortung liegt bei den Unternehmen, die bereits im Vorfeld die Risiken ihrer Stoffe bewerten müssen. REACH soll somit Transparenz schaffen, den Verbraucherschutz fördern und Bürgerinnen und Bürgern das Recht geben zu erfahren, ob gefährliche Stoffe in Alltagsprodukten enthalten sind. Zahlreiche Chemikalien, die für unseren Alltag bedeutend sind, fallen unter die Vorgaben von REACH. Beispielsweise Ethanol als wichtiges Desinfektionsmittel und Bestandteil von Medikamenten. Hier ist es umso bedeutender, dass realistische Einschätzungen gegeben werden um unsere Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.
Unterstützt wird die Verordnung durch Projekte wie LIFE AskREACH, dass die Bevölkerung für gefährliche Chemikalien sensibilisiert und den Informationsfluss zwischen Verbrauchern und Lieferanten verbessert. Gerade unter den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels und der Aktualität des Themas Lebensmittelsouveränität ist eine Regulierung der Schadstoffe für Mensch und Umwelt unverzichtbar. Chemikalien können über Boden und Gewässer in den natürlichen Kreislauf gelangen und Ökosysteme langfristig schädigen. Das betrifft auch die Landwirtschaft: Für die Handhabung von Mineraldüngern wurde REACH Fertilizers ins Leben gerufen. Unter REACH Fertilizers sind wichtige Mineraldünger - wie zum Beispiel Ammonium-Nitrat - als Chemikalien registriert. Das schützt Landwirte und Umwelt gleichermaßen.
Auch in der Viehwirtschaft, etwa durch Futtermittel, trägt REACH zur Sicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette bei. Gesunde Böden, sauberes Wasser und nachhaltige Stoffkreisläufe sind die Grundlage eines intakten Ökosystems und einer zukunftsfähigen Landwirtschaft.
Für eine praktische und verbrauchernahe Handhabung wurde im Rahmen der REACH-Verordnung in Deutschland der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk eingerichtet. Dieser ist die erste Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen, die Fragen zur Umsetzung der EU-Richtlinien haben.
Die REACH-Verordnung ist ein wichtiger Baustein für den Umwelt- und Gesundheitsschutz in Europa. Sie schützt nicht nur Mensch und Natur, sondern stärkt auch die Innovationskraft der Industrie. Die EVP-Fraktion setzt sich ein für eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der REACH-Verordnung auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft, mit dem Ziel, Umwelt, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas gleichermaßen zu schützen. Für eine gesunde Umwelt, sichere Produkte und eine nachhaltige Zukunft.
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